Staatenprüfverfahren der Vereinten Nationen zur Umsetzung der UN-BRK

Pressemitteilung zum Staatenprüfverfahren der Vereinten Nationen zur Umsetzung der UN-BRK

Am 29. und 30. August 2023 prüft der UN-Fachausschuss in Genf, ob Deutschland in der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention mittlerweile Fortschritte gemacht hat.

Bereits 2015 zeigte sich der Fachausschuss der Vereinen Nationen besorgt darüber, dass der Großteil der Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen bei uns segregierte Förderschulen besucht. Der Ausschuss empfahl dem Vertragsstaat, umgehend eine Strategie für ein qualitativ hochwertiges, inklusives Bildungssystem zu entwickeln, und das segregierte Schulwesen zurückzubauen.

Aber auch 14 Jahre nach Ratifizierung der UN-BRK sind Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in der allgemeinen Schule in der Regel nicht willkommen. Das Land Hessen leistet sich dagegen ein teures Doppelsystem, in dem für Inklusion nur begrenzt Raum und Mittel zur Verfügung stehen. Den politischen Willen der Hessischen Landesregierung zum planmäßigen Aufbau „eines inklusiven Schulsystems auf allen Ebenen“ (Art. 24 UN-BRK!) können wir nicht erkennen.

Wie die meisten Bundesländer schränkt auch Hessen die Umsetzung der Inklusion durch den Ressourcenvorbehalt im Schulgesetz ein. Und trotz mittlerweile deutlicher Rechtsprechung zur diskriminierenden Wirkung der Aussonderungen von Kindern nur aufgrund ihrer Behinderung nutzt die Schulbehörde dieses Instrument, meist nur um die allgemeine Schule zu entlasten.

Das sogenannte Elternwahlrecht ist in Hessen nach dem Gesetz ein einseitiges Wahlrecht nur der Eltern und nur zur Förderschule. Es hat eine zeitliche Befristung (bis zum 15.12. des Vorjahres). Doch es wird in der Praxis seitens der Verantwortlichen in Schule regelmäßig über das ganze Schuljahr hinweg dazu genutzt, die Eltern einseitig zu beraten, sie bzgl. Inklusion so zu verunsichern, dass sie glauben, ihre Wahl sei alternativlos.

Der Rechtsanspruch auf gleichberechtigten Zugang zur allgemeinen Schule inklusive des Anspruchs auf individuelle Förderung und Nachteilsausgleich muss häufig mit anwaltlicher Hilfe durchgesetzt werden. Die Antwort der Bundesregierung zu den Schutzmechanismen in Deutschland ist zynisch und hat diskriminierende Aspekte:

Das Recht auf den Besuch einer Regelschule für Kinder mit Behinderungen ist in den Schulgesetzen aller Länder verankert, hierfür treffen die Länder angemessene Vorkehrungen. Darüber hinaus müssen Rechte in Deutschland nicht mit Schutzmechanismen versehen werden. Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzte, steht ihr/ihm gemäß ihrem/seinem Grundrecht aus Art. 19 Abs. 4 GG der Rechtsweg offen.

Die betroffenen Eltern müssen erst einen Anwalt finden, der ihre Sache vertritt. Und dann müssen sie diesen überhaupt bezahlen können. Denn meist bleiben die Kosten solcher Verfahren bei den Eltern hängen und die gehen teils in die Tausende. Die Ausführungen der Bundesregierung sind für viele Eltern daher praktisch gar nicht umsetzbar.

Die Barrierefreiheit der Schulgebäude wird nicht planmäßig umgesetzt. Für die Kommunen und Kreise haben andere Projekte Vorrang vor der Umsetzung der UN-BRK. Begründet wird dies mit der notorisch klammen Kassenlage, Barrierefreiheit wird nicht als prioritäre Querschnittsaufgabe betrachtet, obwohl Art. 4 UN-BRK vorschreibt, die Umsetzung der Inklusion „unter Ausschöpfung der vorhandenen Mittel“ voranzutreiben.

Die universitäre Ausbildung der Lehrkräfte beschränkt sich im Bereich Inklusion in Hessen trotz Verantwortlichkeit aller Lehrkräfte nach wie vor meist auf die Förderschullehrämter. Dies spiegelt sich in der Schule wieder, wenn dort die Kinder mit Förderbedarf von den Regelschullehrkräften gedanklich abgegeben werden an die Beratungs- und Förderzentren. Eine gute Kooperation mit inklusiven Konzepten kann nur stattfinden, wenn die Universitäten alle Lehramtsstudiengänge dementsprechend befähigen.

Wir fordern daher erneut:

  • ein klares Bekenntnis der Landesregierung zur Inklusion und zur Schaffung eines inklusiven Bildungssystems auf allen Ebenen;
  • die Erstellung eines Gesamtkonzepts mit zeitlichem Rahmenplan und erreichbaren Zielen zur strukturellen Umwandlung in Hessen;
  • die Klärung der Kostenfrage zwischen Bund und Land, den Willen zur Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen/Kreisen im Sinne einer sinnvollen, kosten-überschaubaren Gesamtraumplanung („inklusive Bildungsregionen“);
  • Investition in Lehrerbildung und in bewusstseinsbildenden Maßnahmen für Lehrkräfte aller Fachrichtungen ab Beginn des Studiums;
  • Maßnahmen zur Entwicklung inklusiver Standards und die Verpflichtung zur Erstellung von inklusiven Konzepten an jeder allgemeinen Schule. Die Umsetzung der Inklusion ist nicht nur Aufgabe der Förderschullehrer und sie beruht nicht auf Freiwilligkeit.

Gemeinsam leben Hessen e.V. nimmt teil an der gemeinsamen Mahnwache der Eltern und ihrer Kinder mit Behinderungen vor dem Gebäude der Vereinten Nationen in Genf (beim „Broken Chair“) während der Anhörung der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-BRK am 29.8./30.8.2023 von 10-16 Uhr).

Für weitere Informationen:
https://www.mittendrin-koeln.de/aktuell/detail/der-uno-ist-unser-foederalismus-egal
https://twitter.com/KirstenKirsten/status/1690607399558627328
https://www.instagram.com/p/Cv-GCu7Nen8/
https://www.instagram.com/p/Cv_x2UENTH0/

Zum Parallelbericht der zivilen Verbände zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskon-vention (UN-BRK) 2023 https://www.deutscher-behindertenrat.de/ID292569

Dorothea Terpitz

  1. Vorsitzende Gemeinsam leben Hessen e.V.

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