Ziele

Der Verein setzt sich für ein gemeinsames Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung ein. Deshalb fordern wir die volle Umsetzung des Grundgesetzes und der UN-Konvention auch in Hessen. Es geht um die gemeinsame Erziehung und Unterrichtung

  • im örtlichen Kindergarten
  • in der Grundschule
  • in der weiterführenden Schule
  • in der beruflichen Ausbildung
  • und darüber hinaus

um die gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben und um selbstbestimmte Wohnformen.

Aufgaben

Der Verein berät zu den Möglichkeiten gemeinsamen Lebens und Lernens von Menschen mit und ohne Behinderung in wesentlichen Alltagsbereichen. Sie vertritt und ist Anlaufstelle für Elterninitiativen, Familien und Einzelpersonen, Schulen und öffentliche Stellen in allen Regionen Hessens. Der Schwerpunkt der Arbeit zielt auf einen flächendeckende gemeinsame Erziehung und Bildung in Kindergarten und Schule. Beschäftigungsverhältnisse auf dem ersten Arbeitsmarkt für jugendliche Schulabgänger mit Behinderung sind die konsequente Forderung für die weitere Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Wohnformen in der Mitte der Gesellschaft auch für junge Menschen mit Behinderung werden durch Ideen der Mitglieder der LAG Gemeinsame Leben entwickelt und beeinflusst.

UN-Konvention

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist seit dem 29. März 2009 geltendes Recht in Deutschland. Sie garantiert in Art. 24 jedem behinderten Menschen

  • das Recht auf Bildung
  • das Recht auf gleichberechtigten Zugang zu einem inklusiven und hochwertigen Unterricht in Grundschulen und weiterführenden Schulen
  • das Recht auf notwendige Unterstützung innerhalb der allgemeinen Schulen, so dass jedes Kind seinen individuellen Möglichkeiten voll ausschöpfen und erfolgreich lernen kann

Leider erfolgt die Umsetzung der Konvention in das Schulrecht der Bundesländer nur sehr zögerlich. Ganz im Gegenteil, unter dem Schlagwort „Integration durch Kooperation“ versuchen einige Bundesländer, das Konzept der Inklusion offen zu unterlaufen. Wir Eltern erleben nach wie vor eine unglaubliche Diskrepanz zwischen der gesetzlichen Verpflichtung alle Kinder und Jugendlichen in die Allgemeine Schule einzubeziehen und der Praxis, Kinder mit Behinderungen auszugrenzen und gegen den erklärten Elternwillen Sonderschulen zuzuweisen.

Mitgliedschaft

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