GEMEINSAM LEBEN –
GEMEINSAM LERNEN

Gemeinsam leben – gemeinsam lernen

mit dem bekannten Logo der beiden Strichmännchen, die sich gemeinsam fortbewegen, gibt es schon seit über 30 Jahren. Die Initiative ging von engagierten Eltern aus, die sich seither für das Recht ihrer Kinder mit Behinderungen auf volle und selbstbestimmte Teilhabe unermüdlich einsetzen. Das staatlich subventionierte Sondersystem für Betreuung und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen hat eine lange Tradition. Was ehemals sicher gut gemeint war, gefiel vielen Eltern nicht. Sie wollten, dass ihre Kinder trotz ihrer besonderen Bedürfnisse einfach „mittendrin“ leben können. Sie wollten sich für ihre Position nicht rechtfertigen müssen, sie wollten einfach etwas anders für ihre Kinder. Aus dieser Idee heraus entstanden zahlreiche landesweite und lokale Elterninitiativen in ganz Deutschland. Sie beraten und unterstützen die betroffenen Eltern und setzen sich unvermindert in Politik und Öffentlichkeit dafür ein, dass Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit zur selbstbestimmten und gleichberechtigten Teilhabe erhalten. Sie kämpfen für einen Wandel im öffentlichen Bewusstsein, dass alle Menschen verschieden sind und deshalb trotzdem niemand ausgegrenzt werden darf.

Selbst auf Bundesebene sind die Elterninitiativen gut vernetzt und nehmen ihre Rechte wahr. Denn die Idee der Inklusion eint über Landesgrenzen und Landesgesetze hinweg, jenseits jeglichen Föderalismus.

„Nichts ohne uns über uns“

Im März 2009 unterzeichnete Deutsche Bundestag die UN-Behindertenrechtskonvention und ebnete damit den Weg der Umsetzung der Inklusion auf allen staatlichen Ebenen. Die UN-Behindertenrechtskonvention ist verpflichtende Handlungsgrundlage für alle politisch Verantwortlichen auf allen Ebenen: Bei allen Entscheidungsprozessen sind außerdem die Menschen mit Behinderungen miteinzubeziehen und anzuhören („nichts ohne uns über uns“), sie haben das Recht auf aktive und selbstbestimmte Teilhabe in der Gesellschaft („participation“). Der Staat wiederum ist verpflichtet, zeitnah und ohne Ausnahme die derzeit bestehenden Sondersysteme in Schule, Ausbildung, Arbeit, Wohnen, Freizeit etc. in ein inklusives System umzuwandeln, in dem niemand mehr ausgegrenzt oder aufgrund seiner Behinderung benachteiligt wird. Gleichzeitig besteht für alle Betroffenen das Recht auf angemessene Vorkehrungen. Denn der Begriff der Behinderung selbst wird nun grundlegend anders aufgefasst. Behinderung ist nicht nur aus medizinischer Sicht die körperliche oder seelische Beeinträchtigung des Einzelnen, sie ist auch gesellschaftlicher Natur, d.h. der Einzelne ist nicht nur behindert, sondern er wird durch sein soziales Umfeld behindert. Und Letzteres lässt sich ändern!

Neuer Schwung durch die UN-BRK

Den Mitgliedern des Bundestags war sicher nicht klar, welch fundamentalen Charakter das Papier hat, das sie unterschrieben hatten. Nun ist radikales Umdenken gefordert, lang gepflegte Vorgehensweisen müssen überdacht werden, gesellschaftliche Systeme müssen von Grund auf neu organisiert werden. Seitdem hat die Elternbewegung nochmal an Fahrt aufgenommen. War es vorher ein zäher Kampf, einfach aus dem Gefühl heraus, dass Menschen mit Behinderungen ebenso dazugehören, so haben die Eltern heute die Konvention im Rücken. Es gibt noch viele Skeptiker, die Eltern gern erklären, eine spezialisierte, hoch qualifizierte und kostenintensive Sondereinrichtung wie Sonderschule, Werkstatt oder Wohnheim sei das Beste für ihr Kind. Doch diesen muss man immer wieder entgegnen, dass das Recht auf Teilhabe ein Grundrecht ist, das die Betroffenen und ihre Vertreter nicht ohne Grund mühsam erkämpft haben und das heute eben nicht mehr diskutierbar ist. Es geht nicht mehr um das OB, es geht nur noch um das WIE. WIE wollen wir denn in unserer Gesellschaft leben? WIE gestalten wir Schule, WIE organisieren wir den Arbeitsplatz oder das Wohnen, damit alle unsere Kinder daran teilhaben können?

Die Elternselbstvertretung

Inklusion ist mittlerweile immerhin in der öffentlichen Diskussion angekommen. Gesetze und Verordnungen wurden bereits geändert, inklusive Projekte verwirklicht. Doch auch mit der UN-Behindertenrechtskonvention als Basis gibt es noch viel zu tun. Denn es ist noch lange nicht selbstverständlich, dass Menschen mit Behinderungen ihren Platz mittendrin haben, wenn sie das wollen. Viele Eltern engagieren sich daher auch weiterhin in Initiativen und Vereinen in ihrem Ort, ihrem Bundesland, auf Bundesebene, damit sich das ändert. Mit großem Erschrecken nehmen die betroffenen Eltern wahr, dass neuerdings nicht mehr der Weg zu mehr Inklusion im Vordergrund der öffentlichen Debatte steht, sondern dass Inklusion selbst infrage gestellt wird. Gerade diejenigen, die Inklusion heute schlecht reden, sind meist gar nicht selbst betroffen. Sie fordern die Rücknahme oder Verzögerung der Umsetzung eines Grundrechtes, um damit das Sondersystem zu erhalten und zu bewahren.

Doch Inklusion ist keine Sache der Freiwilligkeit:

Der UN-Fachausschuss erinnert in seinem Kommentar zu Artikel 24 UN-BRK daran, dass

„Artikel 4 Absatz 5 von Bundesstaaten verlangt, dass Artikel 24 ohne Einschränkung oder Ausnahmen für alle Teile des Vertragsstaats umgesetzt wird."

Beispiel Nico, Down-Syndom

Als die Eltern mit Nico zur Schulanmeldung in die örtliche Grundschule kamen, schaute die Direktorin nur kurz den Jungen an. Dann blickte sie auf die Eltern und erklärte: „Dafür sind wir hier nicht zuständig. Den tun Sie bitte in die Sonderschule.“ Den Eltern war schon klar, dass das was sie wollten, zu dem Zeitpunkt eigentlich nicht üblich war. Doch sie leben in einer kleinen Stadt mit knapp 30.000 Einwohnern, im Ort sind sie gut vernetzt und Nico besuchte schon den Kindergarten um die Ecke. Die nächste Förderschule ist 15 km entfernt, warum sollte der Junge also nicht in die Grundschule vor Ort gehen, in die schon der Großvater und der Vater gegangen sind? Also bestanden sie auf der Anmeldung, auch gegen den Willen von Schule und Schulamt. Es fanden Gespräche statt, die Eltern schauten sich die Förderschule an. Doch das wollten sie für ihr Kind nicht: Jeden Morgen in der Frühe vom Bus abgeholt zu werden und nur mit behinderten Kindern unter sich zu bleiben. So schalteten Sie einen Anwalt ein, der Widerspruch gegen den Zuweisungsbescheid zur Sonderschule einlegte. Mittlerweile war die UN-BRK ratifiziert, sie beriefen sich darauf und wollten das Recht auf Teilhabe für ihren Sohn in Anspruch nehmen. Gemeinsam mit anderen betroffenen Eltern gründeten sie eine lokale Elterninitiative, sie machten Pressearbeit, wiesen auf die Situation hin und fanden Unterstützung bei den Eltern aus dem Kindergarten, deren Kinder in dieselbe Grundschule eingeschult wurden.

Das staatliche Schulamt kapitulierte kurz vor den Sommerferien. Der Zuweisungsbescheid wurde aufgehoben und die Inklusion an der örtlichen Grundschule angeordnet. Sogar eigens eine Förderlehrerin wurde dafür abgestellt. Die Reaktion der Direktorin war erstaunlich, aber auch sehr erfreulich: Sie stellte öffentlich fest, dass das Kind nun, da es ihr zugewiesen wurde, zu ihrer Schulgemeinde gehöre und dass sie sich darum kümmern werde. Das machte sie dem Kollegium klar, die Lehrer besuchten Fortbildungen und begannen sich mit dem Thema Inklusion intensiv auseinanderzusetzen. Es entstand eine Kooperation mit den Eltern, mit der lokalen Elterninitiative.

Die Förderlehrerin erwies sich für die inklusive Beschulung leider als ungeeignet, da sie den Jungen weitgehend aus der Klasse nahm und nicht wirklich mit der Klassenlehrerin kommunizierte. Eltern protestierten gegen die Exklusion in der Inklusion und erhielten dabei Unterstützung durch die Schulleitung. Die Förderlehrerin wurde ausgetauscht, die neue Förderlehrkraft war nur 8,9 Stunden mit in der Klasse. Doch seit der Einschulung waren Mutter oder Tante des Jungen regelmäßig stundenweise als organisatorische Unterstützung mit im Unterricht/Pause, seit der 3. Klasse wurden diese Aufgaben von einer Teilhabeassistenz übernommen. Die Grundschule machte mit diesem ersten Schüler mit Behinderungen so gute Erfahrungen, dass sie seitdem alle Kinder ihres Schulbezirkes aufnimmt, egal welche Art von besonderem Förderbedarf sie haben.

Beim Übergang in die weiterführende Schule begann das Problem von neuem. Inklusion in der Grundschule ja, aber in einer weiterführenden Schule? Trotz vieler Vorgespräche, trotz des Angebots der Elterninitiative, Lehrer und Schulleitung mit inklusionserfahrenen Kollegen in Kontakt zu bringen, trotz der Unterstützung durch Förderlehrer und Teilhabeassistenz, lehnte die Schule im Förderausschuss die inklusive Beschulung ab. Es folgen weitere Gespräche, Schule und Schulamt wussten, dass diese Familie den Rückhalt einer aktiven lokalen Elterngruppe hatte und auch weiterhin auf der Inklusion bestehen würde. Man besserte also bei den Bedingungen innerhalb der Schule nach, kurz vor Ferienende kam dann die erlösende Botschaft vom Schulamt: Nico darf nach den Ferien als erster Schüler in der Inklusion die IGS vor Ort besuchen.

Nico geht nun seit drei Jahren in die IGS. Man sollte meinen, die Schule habe sich mittlerweile an die inklusive Beschulng eines Jungen mit Down-Syndrom gewöhnt. Doch immer noch kommen die Bedenkenträger. Er wird doch im Bildungsgang „geistige Entwicklung“ beschult. Deshalb haben die Lehrkräfte der allgemeinen Schule immer noch große Bedenken, dass sie ihn nicht richtig fördern könnten: Er brauche doch den Unterricht in den sog. „lebenspraktischen Fertigkeiten“ (Obstsalat schnippeln und Schuhe zubinden). Auch das stete Beteuern der Eltern, dass Nico das doch zuhause mache (sogar einkaufen geht er schon allein!), reicht da leider nicht.

Inklusion wird problematisiert. Inklusion mache so viel Arbeit. Ein Kind mit Down-Syndrom sei doch so anders. Man habe das nicht geübt, man kenne sich nicht aus, es mache so viel Arbeit. Am Chemie-Unterricht soll Nico nicht teilnehmen, meint die Förderlehrerin. Sie ist der Ansicht, das gehöre nicht zum Bildungsgang „geistige Entwicklung“. Doch der Chemie-Lehrer, gerade frisch von der Uni und noch voller Elan, nimmt es locker. Er legt Wert darauf, dass Nico mit in seinen Unterricht kommt. „Wir machen heute Experimente. Das wird Nico gefallen und alle können dann gemeinsam daran arbeiten“. Und Nico berichtete den Eltern nachmittags begeistert, was er an dem Tag erlebt und gelernt hatte. Ist Inklusion wirklich so schwer?

Irgendwann und irgendwo kommt immer eine Familie und setzt Inklusion für sich und ihr Kind gegen Angst und Skepsis, gegen die Beharrungskräfte und fragwürdige Traditionen durch. Die nötige Unterstützung und Beratung gibt es durch die lokalen Elterninitiativen, sie begleiten auch weiterhin den Prozess der Inklusion, sie helfen Problemen, sie haben Erfahrung bei der Beantragung von personeller oder materieller Unterstützung im jeweiligen Fall, sie kennen andere Eltern, denen es ähnlich erging oder ergeht. Eltern unterstützen sich gegenseitig, ihre Vereine und Initiativen sind eine starke Lobby für ihre Kinder und deren Rechte. Sie werden sich auch in Zukunft für die Umsetzung der Inklusion engagieren.

BUNDESNETZWERK GEMEINSAM LEBEN – GEMEINSAM LERNEN http://www.gemeinsamleben-gemeinsamlernen.de

Gemeinsam leben – gemeinsam lernen
Landesarbeitsgemeinschaft Baden-Württemberg e.V.
https://www.lag-bw.de/

Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Bayern
Gemeinsam Leben – Gemeinsam Lernen e.V.
https://www.inklusionleben.com

Eine Schule für Alle Bremen e.V.
https://www.eine-schule-fuer-alle-bremen.de/

Landesarbeitsgemeinschaft Eltern für Inklusion e.V. / Hamburg
https://www.eltern-fuer-inklusion.de

Gemeinsam leben Hessen e.V.
https://www.gemeinsamleben-hessen.de

Gemeinsam leben, gemeinsam lernen – MV
https://gemeinsamleben-mv.de

Gemeinsam leben - Gemeinsam Lernen
Landesarbeitsgemeinschaft Niedersachsen e. V.
http://gemeinsam-leben-nds.de

Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen -
Landesarbeitsgemeinschaft NRW e.V.
http://gemeinsam-leben-nrw.de

Landesarbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz
Gemeinsam Leben – Gemeinsam Lernen e.V.
http://www.gemeinsamleben-rheinlandpfalz.de

Miteinander Leben Lernen e.V./Saarland
https://www.mll-saar.de

Inklusion in Sachsen [LAGIS]
Gemeinsam leben - Gemeinsam lernen e.V.
http://www.glgl-sachsen.de

Landesarbeitsgemeinschaft
Gemeinsam leben - gemeinsam lernen Thüringen e.V.
http://www.lag-th.de

BUNDESNETZWERK GEMEINSAM LEBEN – GEMEINSAM LERNEN c/o Gemeinsam leben Hessen e.V.
Dorothea Terpitz
Wilhelmsplatz 2
63065 Offenbach
info@gemeinsamleben-gemeinsamlernen.de

Das Bundesnetzwerk Gemeinsam leben - Gemeinsam lernen ist Mitglied bei:
National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN - Kinderrechtskonvention
Steinstr. 13 │ D-10119 Berlin │Tel. +49 (0)179 40 388 73
www.netzwerk-kinderrechte.de │ www.kinderrechte-portal.de