Inklusion in Schule

Recht auf Bildung | Individuelle Förderung | Nachteilsausgleich | Teilhabeassistenz | Anspruch auf Förderung | Übergänge | Diagnostik | Schulweg und Schülerbeförderung | Schülerakte

Für Inklusion brauchen wir Zusammenarbeit und Vernetzung

1. Definition von Inklusion

Die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention durch die Bundesregierung hat in Deutschland einen gesellschaftlichen Paradigmenwechsel eingeleitet. Niemand hätte bei der Unterzeichnung der Kon­vention vorhersagen können, dass dieser Akt eine solche Strahlkraft auf alle gesellschaftlichen Prozesse in Deutschland haben würde und mit solcher Wucht die bestehenden Systeme treffen wird.

Die Idee der Inklusion basiert auf der UN-Behindertenrechtskonvention, das heißt, sie bezieht sich zu Recht in erster Linie auf Menschen mit Behinderungen, sie fordert aber die grundsätzlich die Teilhabe aller Mitglie­der der Gesellschaft, sie verbietet Ausgrenzung bzw. Aussonderung jeglicher Art.

Eigentlich ist die Grundidee nichts Neues: das unmittelbar anwendbare Diskriminierungsverbot steht schon in Art. 3 GG.

Inklusion ist die Weiterentwicklung der integrativen Idee: d.h. alle Mitglieder der Gesellschaft werden von vorneherein als vollwertig und gleichberechtigt akzeptiert. Nicht einzelne müssen erst hineingeholt/inte­griert werden und sich anpassen, sondern die Gesellschaft passt sich an, indem sie die Heterogenität und Vielfalt lebt.

In der Schule bedeutet das, eine neue Willkommenskultur zu entwickeln und jedes Kind selbstverständ­lich aufzunehmen und zu schauen, was es braucht.

Ein Beispiel: Willi hat das Down-Syndrom, er spricht nicht. Aber die Eltern wünschten, dass er in die Grundschule vor Ort geht. Die Grundschule hatte das bisher noch nicht gemacht und war sehr verunsi­chert. Aber sie hat von Anfang an bekundet, sie wollten sich auf den Weg machen. Es gab viele Gespräche und runde Tische, die Grundschule suchte sich Fachleute, BFZ, Kita, Therapeuten, Sozialamt für Teilhabeassistenz … auch wir waren willkommen.

Die Förderlehrerin der GE-Schule spielte die Bedenkenträgerin. Immer wieder hielten wir gemeinsam mit der Kita dagegen. Die Grundschule blieb aufnahmebereit, war jedoch noch verunsicherter. Im Förderaus­schuss versuchte dann der BFZ-Leiter doch tatsächlich nochmals die Schule umzustimmen und ihre Ab­lehnung des Kindes zu erreichen. Er habe so ein Bauchgefühl, dass das nicht gut gehe. Die Grundschule bieb aber zum Glück bei ihrer Zustimmung. Der Förderausschuss endete uneinig, wir beschwerten uns beim Schulamt über den BFZ-Leiter. Von dort kam die Antwort, das sei egal, man würde ohnehin die Inklusion zuweisen. Doch was bedeutet es für Eltern, sich immer wieder von FACHLEUTEN anhören zu müssen, dass ihr Kind in der Grundschule nicht richtig sei?

Bei Willi gibt es ein Happy End: Die Grundschule hat ihn liebevoll aufgenommen und sieht nun nach einem halben Jahr nur noch das Kind und nicht mehr die Behinderung. Die Eltern sind total begeistert von der Schule, ihrem Umgang mit dem Kind und wie sie Inklusion gemeinsam mit allen umsetzt.

Schul- und Unterrichtskonzepte für heterogene Klassen und Inklusion gibt es schon viele. Reichlich und erfolgreich erprobt sind sie auch schon. Und dennoch erleben wir immer wieder viel Widerstand, wenn es darum geht, dass Schulen oder Lehrkräfte von ihren gewohnten alltäglichen Abläufen abweichen sollen. Sie sind oft so in ihrem „Gewurschtel“ durch die vielen Aufgaben beschäftigt, die auf sie einprasseln, so wie der Umgang mit Migranten, Flüchtlingen, langsam lernenden oder bildungsfernen Kindern, Hoch­begabten, Kindern mit irgendwelchen Einschränkungen und vor allem denjenigen mit dem schwierigen Verhalten. Sie reagieren dann mit Unverständnis und Abwehr, wenn man sie auffordert, Schule einfach mal neu zu denken.

Manchmal haben wir auch den Eindruck, sie wagen es einfach nicht, aus dem Hamsterrad des Alltagsbe­triebs, der sie zu verschlingen droht, auszubrechen und zu überlegen, was den Schülerinnen und Schü­lern aber auch ihnen selbst letztendlich gut tun würde.

2. Das hessische Schulgesetz

Dabei bietet das Hessische Schulgesetz die Möglichkeiten:

Die wesentlichen Änderungen wurden in den 90er Jahren auf Basis der UN-Kinderrechtskonvention ein­gefügt: Das Kind und seine Rechte stehen im Mittelpunkt!

Seine individuelle Förderung ist Grundsatz beim schulischen Lernen.

Auch wichtig ist die Bildungspartnerschaft Eltern – Schule Eltern werden überall miteinbezogen, ihnen werden an mehreren Stellen Informations- und Mitbestim­mungsrechte im Schulgesetz und in den Verordnungen garantiert.

Weitere Institutionen, die bei der Förderung des Kindes notwendig sind, müssen ebenfalls einbezogen werden: Therapeuten, Ärzte, Jugendamt, sonstige außerschulische Einrichtungen.

3. Die Rolle der Teilhabeassistenz

Besondere Bedeutung bei einem Kind mit Behinderung kommt der Teilhabeassistenz zu: Sie ist eine individuelle Hilfe fürs Kind, neben und im Prinzip unabhängig von der eigentlichen pädagogischen und sonderpädagogi­schen Förderung.

Mehr aber auch nicht! Teilhabeassistenz ist kein Ersatz für die angeblich fehlende Förderschullehrkraft.

Ziel ist es, die behinderungsbedingten Nachteile auszugleichen und dafür zu sorgen, dass das Kind am Leben in der Schule und am Unterricht/Lernstoff teilhaben kann.

Sie ist in der Regel keine gelernte Kraft, sie braucht Empathie und Verständnis für die Behinderungsform und die speziellen Bedürfnisse des Kindes, sie ist die Bezugsperson für Kind, eine Person des Vertrauens und zur Stärkung.

Wichtig sind die gute Einweisung in ihr Arbeitsfeld, regelmäßige Fortbildung und Supervision. Eine Teilhabeassistenz muss Kenntnisse vom Schulsystem, vom Lernumfeld ebenso wie von der spezifischen Behinderung, ihren Auswirkungen und Wechselwirkungen haben.

Zum Beispiel bei Autisten wissen, wann sie eine Auszeit brauchen, bei Kindern mit Down-Syndrom, was sie tun müssen, wenn diese sich verweigern, bei Sprach- und Kommunikationsstörungen im Umgang mit UK/Computer.

Dafür ist der Arbeitgeber, also der Träger der Maßnahme zuständig. Ebenso wie für die Garantie einer ad­äquaten Krankheitsvertretung. Auch regelmäßige Supervision ist absolut notwendig. Denn der Job einer Teilhabeassistenz ist vielseitig und vielfältig, die Teilhabeassistenz stehen in Stress-Situationen oft allein da, sie sind Ankerpunkt und rettende Hilfe, wenn sonst nichts mehr geht.

Teilhabeassistenz hat drei wesentliche Aufgaben:

  1. Betreuung: Begleitung im Unterricht, auf dem Schulweg, in den Pausen, auf Klassenfahrten, als Mittler zwischen dem betroffenen Kind und der Umwelt;
  2. Pflege: Hilfe bei Toilettengängen, An- und Ausziehen, medizinische Hilfsmaßnahmen, Nutzung von Hilfsmitteln;
  3. allgemeinpädagogische Hilfen, die nicht in die Kernkompetenz der (Förder)lehrkraft fallen: Strukturie­rung des Arbeitsplatzes/des vom Lehrer vorgegebenen Materials, Wiederholung/ nochmalige Erklärung von Aufgaben, Zurückführung aufs Thema/Konzentration etc.

Schule hat mit dieser Hilfe zunächst erst einmal nichts zu tun.

Absprachen zwischen Schule, Eltern und Teilhabeassistenz sind aber notwendig, hierzu empfiehlt sich ein Rollenklä­rungs-/Auftragsklärungsgespräch, die Ergebnisse können dann an den individuellen Förderplan als Proto­koll angehängt werden bzw. werden gleich als Aufgaben/Maßnahmen in den Förderplan aufgenommen.

Es gibt die Möglichkeit der gemeinsamen Leistungserbringung, d.h. die Eltern (nicht die Schule, nicht der Kostenträger, nicht der Leistungserbringer) können überlegen, ob und wie sie sich die Hilfe mit einem an­deren anspruchsberechtigten Kind teilen. Das kann sinnvoll sein, vor allem bei Bündelung von Kindern/Förderlehrkräften im Rahmen der iSB. Der Bedarf des Kinds muss dabei aber immer gedeckt sein.

4. Die Umsetzung der Inklusion vor Ort

Nun gibt es die inklusiven Schulbündnisse:

Inklusive Schulbündnisse sind Arbeitsgruppen, in denen die allgemeinen Schulen, die beruflichen Schu­len und die Förderschulen in der Stadt zu einzelnen Themen zusammenarbeiten. In der Bündniskonfe­renz treffen sich die Schulleiter der Schulen, die zu dem Bündnis gehören, aber auch Mitarbeiter des da­zugehörigen BFZs, des Schulamtes und des Schulträgers. Sie beraten gemeinsam über die Umsetzung des inklusiven Unterrichts.

Eine Aufgabe des inklusiven Schulbündnisses ist es, über die Wünsche zur Wahl des Schulortes der SuS mit Förderanspruch bzw. deren Eltern zu entscheiden. Dabei werden auch die Ressourcen für die sonder­pädagogische Förderung auf die entsprechenden Schulen verteilt. Somit entscheiden die Schulbündnis­se, welche Schule wie viele Förderschullehrerstunden erhält.

In der Schule steht und fällt Inklusion mit der Schulleitung. Sie muss dahinter stehen und ihren Lehrkräf­ten, die sich dafür engagieren, den Rücken stärken. Sie muss ihren Lehrkräften die Zeit einräumen, sich damit zu beschäftigen, sie muss sie ermutigen und motivieren. Sie muss auch einspringen und unterstüt­zen, wenn es mal brennt.

Außerdem ist die Schulleitung das Sprachrohr der Schule nach außen und gegenüber der übergeordne­ten Schulbehörde. Sie vermittelt der Elternschaft das Schulkonzept und setzt die Impulse, um die Umset­zung der Inklusion mit Eltern und Lehrerschaft gemeinsam weiterzuentwickeln (z.B. in der Schulkonfe­renz, an den pädagogischen Tagen).

Hilfe gibt es für die allgemeine Schule vom BFZ, dem Beratungs- und Förderzentrum. Die Sonderpäda­go­gen sind die Fachleute, wenn es darum geht, durch fachliche Diagnostik den Lernstand zu ermitteln, das passende Lernmaterial und Hilfsmittel zu finden, das vorhandene Material passgenau zu differen­zieren, sie sind stundenweise da, um die Lehrkräfte zu unterstützen. Sie kennen sich aus mit den spezifischen Be­hinderungsformen.

Das funktioniert, wenn sich die allgemeinen Lehrkräfte selbst auf den Weg machen, die Beratung anneh­men und sich eben um alle SuS gleichermaßen kümmern, die mit und ohne Behinderungen.

Von den Lehrkräften hören wir aber immer wieder: z.B. Abwehr wie „Das kann ich hier nicht leisten, dafür bin ich nicht ausgebildet, das fällt nicht in meine Zuständigkeit.“ Aber auch Zweifel: Ich kann dem Kind und seinen Bedürfnissen nicht gerecht werden.“

Doch! Inklusion ist seit 2009 umzusetzen! Und seit 2011 eben auch in der Schule.

Und zwar unter Ausschöpfung der verfügbaren Mittel (Art. 4 UN-BRK):

Inklusion geht alle an.

Laut Schulgesetz sind inklusiv beschulte Schülerinnen und Schüler Teil der Schulgemeinde und gleich­wertige Mitglieder der Klasse. Zuständig und verantwortlich für alle ist und bleibt die unterrichtende Lehrkraft.

Und im Jahre 10 nach UN-BRK dürfen wir Eltern schon erwarten, dass sich alle Lehrkräfte mit dem Thema befasst haben. Stattdessen wird viel Energie in die Ablehnung der inklusiv beschulten Kinder gesteckt. Zeit und Energie, die dann bei der Umsetzung fehlt.

Es muss nicht perfekt sein, aber wenn der Wille da ist, dann gelingt Inklusion im Einzelfall. Der Lehrer als Einzelkämpfer, der das alles so wirklich nicht schaffen kann, hat nämlich ausgedient. Nie­mand muss das mehr allein machen. Die Frage ist vielmehr, wo und welche Unterstützungsangebote er bekommt, sich selbst sucht und von außen eben annimmt.

Unterstützung gibt es: Durch die Eltern, die das Kind kennen und praktische Tips zum Umgang mit ihm geben können, durch die Mitschüler, die mal helfen können, wie z.B. das Material aus dem Ranzen suchen oder nochmals die Aufgabe zu erklären, bei den Kollegen, die Erfahrung haben, bei den Therapeuten, bei den behandelnden Ärzten, bei der Teilhabeassistenz und eben bei den Sonderpädagogen, die auch schon präventiv be­ratend zur Seite stehen.

Arbeit im Team also. Die Arbeit eben auf viele Schultern verteilen.

Und natürlich das Kind selbst! Indem man es fragt, was es gerade nicht kann, was es braucht, was es möchte oder wie man ihm helfen kann. Wer das betroffene Kind selbst beachtet und ernst nimmt, es sei­nen Problemen nicht allein lässt, sondern gezielt Unterstützung gibt, ist auch auf dem guten pädagogi­schen Weg, um es zu mehr Selbständigkeit zu bringen.

Eine Lernhilfelehrerin sagte mir mal: Die Kinder müssen in der Regel die gestellten Aufgaben selbst bear­beiten können. Schafft das Kind die Aufgabe nicht allein, ist wohl die Aufgabe zu schwer und man muss sie anpassen oder eine vergleichbare einfachere suchen … Und da wären wir dann wieder bei der Binnen­differenzierung und den didaktischen Konzepten der Vermittlung des Lernstoffes auf unterschiedlichem Niveau.

Manche Kinder brauchen Hilfe, z.B. nur um anzufangen oder um dabei zu bleiben. Aber dafür gibt es dann die Teilhabeassistenz, oder auch mal die Mitschüler und eben die Lehrkräfte selbst.

Das Schulgesetz wurde angepasst, Verordnungen bieten Möglichkeiten. Man sollte die Rechtsvorschrif­ten nicht nur als Restriktion betrachten. Dabei erleben wir oft, dass Lehrkräfte sie als das gefährliche Terrain von Juristen betrachten, das eine Lehrkraft nicht zu betreten wagt. Und anstatt die Änderungen der Ver­ordnungen im Amtsblatt selbst sinnerfassend zu lesen, verbreitet sich vieles nur durch Buschfunk über Kollegen, die gehört haben wollen, dass es mit der letzten Änderung wieder komplizierter wurde.

Inklusion ist der Regelfall, jedes Kind wird in der allgemeinen Schule AUFGENOMMEN. Das Wahlrecht gilt einseitig nur für die Förderschule und nur für die Eltern. Es gibt also ein Recht auf Inklusion.

Und es gibt Hilfsmittel dafür in der allgemeinen Schule:

Zunächst gibt es Abstufungen:
Nicht jedes Kind, was nicht gleich von selbst lernt und eben nicht zu denen gehört, die keine Arbeit ma­chen, ist gleich ein „Inklusionskind“, ein Förderschüler oder gar reif für die Förderschule oder die Psychia­trie.

Es gibt die sogenannten Vorbeugenden Maßnahmen: Beratung im Team (Eltern, BFZ), individueller Förderplan, Nachteilsausgleiche, freiwillige Wiederholung, Extra-Förderung in Einzelbereichen etc.

Eine gute Förderplanung bietet einen Überblick, eine Strategie und eine Struktur. Arbeiten alle gemein­sam mit dem Förderplan, wird es zur Entlastung für die Lehrkraft. Sie kann Aufgaben verteilen/delegieren.

Individuelle Förderpläne durch die Schule sind schülerbezogene Pläne, die anlassbezogen individuell die besonderen Fördermaßnahmen der Schule konkretisieren. Der Entwicklungsstand, die Lernausgangslage sowie die Stärken und Schwächen der Schülerin oder des Schülers sind zu bestimmen und im Förderplan zu beschreiben. Ausgehend hiervon sind individuelle Förderziele abzuleiten sowie konkrete Maßnahmen der Schule zu formulieren. Im Förderplan werden Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten für die je­weiligen Maßnahmen festgelegt.

§ 5 VOSB ist noch ausführlicher: sie spricht von einer pädagogischen Gesamtkonzeption, in die auch au­ßerschulische Maßnahmen eingebunden werden.

Nachteilsausgleich ist in § 7 VOGSV ausführlich geregelt und lässt doch alle Freiheiten, ihn individuell an­zupassen. Er gilt bei Schülerinnen und Schülern mit einer nur vorübergehenden Funktionsbeeinträchti­gung (z. B. Armbruch) oder mit Behinderungen, die lernzielgleich unterrichtet werden können.

Auch das macht man alles im Team!

Es steht und fällt mit der richtigen Einstellung. Wir erleben oft ein rein defizitäres Denken „das Kind schafft es bei mir hier aber nicht“ oder „ich habe nicht die Zeit für dieses Kind“. Stattdessen wünschen wir uns die Suche nach Hilfsmöglichkeiten, nach Maßnahmen und Zielen, die man kurzfristig erreichen möchte. Es bedarf dann der Kommunikation und der Offenheit dafür, auch andere Professionen miteinzubeziehen, andere Sichtweisen zu hören, Neues auszuprobieren, auf Augenhöhe und in gegen­seitiger Wertschätzung miteinander zu reden.

Bei Kindern mit festgestellter Behinderung ist die Teilhabeassistenz eine wichtige Unterstützung. Denn sie kann das Kind in einer 1:1 Situation betreuen. Das ist nämlich in keinem Land der Welt durch die Lehrkräfte vorgesehen. Die Teilhabeassistenz gehört auf Augenhöhe ins Team, sie hat ihren Platz und ihre Aufgabe. Und doch ist die Teilhabeassistenz nur ein Element von vielen. Die eigentliche Verantwortung für das Lernen des Kindes ver­bleibt immer bei der Lehrkraft der allgemeinen Schule, in die das Kind geht.

Ich habe am Ende noch zwei positive Beispiele für Inklusion, die wir im Team gestaltet haben:

Anna hat das Down Syndrom. Sie kam in die sog. „begabungsgerechte Schule“, der Schulleiter war skeptisch, ließ sich aber darauf ein, weil er engagierte Eltern vor sich hatte. Fünf Jahre war ihre Schulzeit ein voller Erfolg. Und die Grundschule hat mit ihr und nach ihr regelmäßig ALLE Kinder aus dem Sprengel aufgenommen und jeweils organisiert, was sie brauchen, um dort gut ler­nen zu können.

Zur 5. Klasse kam Anna in den Realschulzweig der KGS am Ort, zusammen mit einer schwerstbehinder­ten Schülerin, die sich nicht bewegen und nichts sagen kann. Es war das 1. Mal Inklusion an einer Schule, die das zunächst einfach nicht wollte. Es ging hoch her im Förderausschuss. Nach dem 1. Halbjahr kam es dann zum großen Streit mit der Schule, die Schule wollte nicht mit den Eltern kommunizieren. Die BFZ Leiterin versuchte zu beruhigen:„haben Sie Vertrauen, wir machen das schon“, die Fachlehrer*innen beantworteten die Fragen der Eltern nicht. Aber auch innerhalb der Schule arbeitete man nicht wirklich zusammen. Anna wurde für das sog. „lebenspraktische Angebot“ häufig aus dem Unterricht genom­men.

Die Situation eskalierte so, dass selbst das Schulamt sich gar nicht mehr gern damit befassen wollte. Den­noch haben wir es am Ende geschafft, miteinander zu reden und unsere beiden gegensätzlichen Ansich­ten soweit anzunähern, dass nun in der 6. Klasse wieder alles rund läuft. Anna wird kaum noch aus dem Unterricht genommen. Wir reden Schule und Förderlehrerin nicht in ihr Konzept. Aber sie halten uns El­tern auf dem Laufenden, nehmen Ideen von außen an. Sie haben den Weg zum gemeinsamen Arbeiten gefunden. Der Austausch miteinander (Förderplan) ist regelhaft und läuft gut, dank der sehr engagierten Klassenlehrerin. Anna lernt sogar Englisch mit der Klasse zusammen, ein Fach das bei GE sonst gar nicht vorgesehen ist und alle sind begeistert über ihre Fortschritte.

Axel ist Autist. Als er eingeschult wurde, meinten die Sonderpädagogen, er bräuchte unbedingt den För­derschwerpunkt GE. Axel hat aber eine äußerst dickköpfige Mutter, und wäre sie nicht gewesen, dann hätte er heute sicher nicht sein Abitur mit 1,3.

Es war nie leicht mit Axel. Zur Oberstufe hat das Gymnasium dann versucht, ihn loszuwerden, indem es alle Nachteilsausgleiche sowie den Förderschwerpunkt strich. Doch damit war er als Regelschüler fest auf diesem Gymnasium und konnte nicht mehr auf die Sonderschule verwiesen werden. Ein taktischer Fehler der Schule also, die sich dann auch sofort wenigstens die beratende Unterstützung des BFZ sicherte.

Der Rest ging zunächst nur mit Anwalt, nämlich die Neuaushandlung des Nachteilsausgleichs. Wir fanden heraus, dass es im Prinzip an der Deutschlehrerin hing, ihr war der Autist unheimlich, sie lehnte das ab und machte Stimmung im Kollegium. Der Anwalt hat es letztendlich erreicht, dass die Schulleitung die Deutschlehrerin austauschte. Der Tutor, Mathe- und Physiklehrer, mochte Axel, er brachte die übrigen Lehrkräfte wieder hinter sich und die Umsetzung der Inklusion. Von da an war es kein Problem mehr.

Die Teilhabeassistenz war bei Axel übrigens immer Vollzeit dabei, auch wenn die Mutter sie zwischenzeitlich mal ein­klagen musste, weil der Kreis Stunden kürzen wollte.

Axel hat sein Abi geschafft, weil er von der Schule und vielen einzelnen Lehrern in Zusammenarbeit mit den Eltern unterstützt wurde. Er studiert Physik.

5. Inklusion ist ein Prozess

Inklusion ist kein statischer Zustand, und der Weg dorthin muss nicht unbedingt ein geradliniger sein. Es bedarf der Mitwirkung aller Beteiligten und doch kann es immer wieder aufs Neue zu Problemen kom­men, denn Menschen mit besonderen Bedürfnissen brauchen besondere Unterstützung, diese muss im­mer wieder überdacht und angepasst werden. Und zwar gemeinsam mit allen Beteiligten und im guten gegenseitigen Austausch.

Zu guter Letzt möchte ich Ihnen als Eltern das Motto des letzten Fachgesprächs der Modellregion Inklusi­on FFM zur Umsetzung der Inklusion vor Ort mitgeben:

„Nicht überfordern und keine Ruhe geben!“

6. In guten inklusiven Schulen

– ist eine gute personelle Ausstattung vorgesehen. Neben dem Einsatz von Sonderpädagogen ist entscheidend, dass die Lehrkräfte und anderen pädagogischen Helfer im Team zusammenarbeiten. Inklusion von Kindern mit Behinderungen ist gemeinsame Aufgabe aller Verantwortlichen. Sie darf nicht nur Angelegenheit der Sonderpädagogik sein.

– haben die Lehrkräfte das einzelne Kind im Blick und führen einen sorgfältig differenzierten Unterricht durch.

– sehen die Lehrkräfte die Entwicklung des einzelnen Kindes. Sie fragen nicht nur, worin ein Kind gefördert werden muss. Sie fragen auch, was es schon gelernt hat.

– teilen die Lehrkräfte ihre Schüler nicht in „Schubladen“ auf und halten für „behinderte“ und „nicht behinderte“ Schüler keine inhaltlich unterschiedlichen Unterrichtsprogramme bereit. Stattdessen gestalten die Lehrkräfte einen gemeinsamen Unterricht, der allen Schülern gerecht wird.

– gibt es Schul- und Unterrichtskonzepte, die Heterogenität und Vielfalt im Blick haben, und endlich auch in der Praxis Anwendung finden. Denn Unterricht in inklusiven Schulen beinhaltet Phasen des selbständigen Lernens und Phasen des kooperativen, gemeinsamen Lernens. In den Phasen des selbständigen Lernens können alle Schüler mithilfe individueller Lernpläne nach ihren Bedürfnissen und in ihrem Tempo lernen. In den Phasen des gemeinsamen Lernens können die Ressourcen der Mitschüler genutzt werden: Kinder lernen von und mit Kindern.

– unterrichten die Lehrkräfte flexibel, je nach den Bedürfnissen ihrer Schüler. Sie fördern (Klein)-Gruppenarbeit in heterogenen oder jahrgangsübergreifenden Schülergruppen im Klassenverband.

– unterrichten die Lehrkräfte nicht Fächer, sondern Kinder. Sie organisieren das Lernen unterschiedlicher fachlicher Kompetenzen entlang der Lebenswelt ihrer Kinder. Das fördert den Lernerfolg aller Schüler, auch derer ohne Behinderung.

Dorothea Terpitz, Mai 2020