MZEB

Übergänge

Immer wieder erhalten wir Anfragen von Sorgeberechtigten von Kindern mit Behinderung, zur medizinischen Versorgung nach dem Erreichen des 18. Lebensjahres.

(Junge) erwachsene Menschen mit Behinderung brauchen häufig auch weiterhin eine medizinische Anbindung mit besonderen Kompetenzen. Die Kinder- und Jugendmediziner*innen und das SPZ (Sozialpädiatrisches Zentrum) sind dann nicht mehr zuständig und Sorgeberechtigte wissen häufig nicht, wohin sie sich wenden können.

Ab 18 Jahren werden junge Menschen mit Behinderungen ähnlich wie vorher im SPZ dann in den MZEB (Medizinisches Zentrum für Erwachsene Menschen mit Behinderung) betreut. Diese haben jeweils einen Standort am Klinikum Frankfurt Höchst mit Standort in Hattersheim und am Klinikum in Kassel.

Was ist ein MZEB?

Bereits im Juli 2015 hat der Gesetzgeber die Voraussetzung für die Errichtung von medizinischen Zentren für Erwachsene mit Behinderung (MZEB) geschaffen, deren besonderer Auftrag die multidisziplinäre und multiprofessionelle Versorgung von Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung ist.

Dieses Angebot ist noch immer nicht allen Betroffenen bekannt. Bitte leiten Sie diese Information gerne weiter, beachten Sie aber die besonderen Bestimmungen für eine Versorgung über ein MZEB - leider können nicht alle Menschen mit Behinderung an einem MZEB versorgt werden. Denn Voraussetzung ist ein Grad der Behinderung von mindestens 70 im Schwerbehindertenausweis. Weitere Infos dazu auch unter den angegebenen Links:

MZEB Frankfurt Höchst https://www.varisano.de/klinikum-frankfurt-hoechst/erwachsene-mit-behinderung/anmeldung
MZEB Kassel https://www.gesundheit-nordhessen.de/klinikum-kassel/zentren/medizinisches-zentrum-fuer-erwachsene-mit-behinderung/