– Kritik und Alternativen
Beispiel: Die Einschulung eines Kindes mit Autismus-Spektrum-Störung
Eltern werden überredet den Förderschwerpunkt GE für ihr Kind zu akzeptieren
Kinder mit Autismus-Spektrum-Störung stoßen an allgemeinen Schulen oft auf wenig passende Unterstützung, da von ihnen Anpassung an den Regelbetrieb erwartet wird. Häufig verweist die Schule bei herausforderndem Verhalten schnell auf die Sonderpädagogik und begründet den Antrag auf Feststellung des Förderschwerpunktes GE mit angeblich besseren Ressourcen, ohne die Hintergründe näher zu erklären. Die Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs (GE) bedeutet jedoch einen tiefgreifenden Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Kindes und hat weitreichende Folgen für dessen weiteren Lebensweg.
Der Förderschwerpunkt GE ist ein eigener Bildungsgang
Der Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (GE) hat als Bildungsgang keinen Lehrplan, er bezieht sich vorwiegend auf den Erwerb lebenspraktischer Fertigkeiten, sieht keinen Schulabschluss vor und führt auch heute noch fast ausschließlich in die Werkstatt für behinderte Menschen (WfBM). Eine Teilhabe am Arbeitsleben ist somit nicht möglich, das Bildungsangebot ist von vorneherein begrenzt. Der von der Schule gewünschte Förderschwerpunkt GE beschränkt also das Kind von Anfang an in seinem Recht auf Bildung. Eine nicht gesicherte Zuschreibung des Kindes zur geistigen Behinderung verletzt die Würde des Menschen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die fachliche Einschätzung des Leistungspotenzials des Kindes zur Einschulung nur auf Vermutungen seitens Schulbehörde basiert und der Blick aufs Kind rein defizitär ausgerichtet ist.
Die Schule sieht nicht das Kind im Mittelpunkt
Nach dem Schulrecht steht die individuelle Förderung des Kindes an oberster Stelle. Das hessische Schulgesetz (in den 90er Jahren an der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) ausgerichtet) sichert jedem Kind den individuellen Anspruch auf Zugang zu bestmöglicher Bildung. Nimmt die Lehrkraft ein Kind mit Behinderung als Störfaktor wahr, muss sie ihren Unterricht entsprechend anpassen, und kann die Anpassung nicht Kind erwarten. Die Schule muss Strukturen schaffen, die dem Kind Sicherheit und selbstbestimmtes Lernen ermöglichen, anstatt auf Homogenität zu bestehen.
Eltern dürfen Erwartungen an die Grundschule stellen
Individuelle Förderung setzt nicht erst durch Feststellung eines Anspruchs auf sonderpädagogische Förderung ein. Das Postulat der Schule vom gleichförmigen Lernangebot und von schulischen Anforderungen, die das Kind nicht erfüllt oder erfüllen kann, steht im klaren Widerspruch zu den Vorgaben des Schulgesetzes.
Kinder mit Autismus-Spektrum benötigen mehr Zeit, um sich an neue Situationen und Umgebungen zu gewöhnen. Bei Schuleingang, in der ersten Klasse steht ohnehin die individuelle Lernentwicklung im Vordergrund, sodass die Kinder in Ruhe ankommen und sich einleben können.
Die Ressourcendebatte ist unabhängig vom Status des einzelnen Kindes zu führen und dient vordergründig nicht der Personalbeschaffung. Sie betrifft zudem lediglich 4,9 von 21 Wochenstunden sonderpädagogischer Unterstützung in der Grundschule. Die gewünschte Feststellung einer „geistigen Behinderung“ durch die Schule verfolgt dann meist das Ziel, das Kind aus dem regulären Unterricht herauszulösen, um ihm gesondertes Material und Unterricht durch die Sonderpädagogin zukommen zu lassen. Für Schulen in Hessen stehen Materialien und Strukturen zur Arbeit mit autistischen Kindern und Jugendlichen bereit, die nicht an einen bestimmten Förderschwerpunkt oder Bildungsgang gebunden sind. Diese, den Kindern oft schon aus der Kita bekannte Unterstützung (z. B. TEACCH, Metakom), sollen in den regulären, angepassten Unterricht integriert werden, ohne dass zusätzliches spezielles Material erforderlich ist.
Konflikt mit der Schule, weil diese am veralteten Behinderungsbegriff festhält
Die Schule sieht bei Autismus oft nur die Behinderung, versteht aber die komplexen Hintergründe nicht. Autismus-Spektrum-Störungen beeinflussen Wahrnehmung, Kommunikation und Verhalten, bedeuten jedoch nicht zwangsläufig eine geistige Behinderung.
Die Schule konzentriert sich auf die Defizite des Kindes und führt dessen Schwierigkeiten ausschließlich auf die medizinische Diagnose zurück. Die Eltern stellen dem das WHO-Modell der Behinderung gegenüber, das Behinderung als Zusammenspiel verschiedener Faktoren und vor allem als Folge sozialer und kultureller Barrieren versteht, die die Schule selbstverständlich ihrerseits ausräumen kann.
Die Mutter vertritt die Haltung: „Jede Beeinträchtigung hat bestimmte Barrieren und braucht daher spezifische Hilfsmittel, um sie auszuräumen.“ Die Schule muss ihre Lernangebote anpassen. Doch sie stellt die Eltern vor die Wahl, entweder das Kind passt sich an oder es muss in den unteren Bildungsgang.
Müssen die Eltern die Herabsetzung des Bildungsgangs bei Einschulung akzeptieren?
Der Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung (GE) ist ausschließlich für Kinder mit eindeutig festgestellter geistiger Behinderung vorgesehen. Kinder ohne geistige Behinderung, die im Lernstoff deutlich zurückliegen, können stattdessen in den Förderschwerpunkt Lernen wechseln, um Überforderung zu vermeiden und gezielt gefördert zu werden. Dort verbleiben sie, ohne bei schwachen Leistungen oder nur geringem Lernzuwachs weiter „heruntergestuft“ zu werden.
Der Förderschwerpunkt Lernen ist zu Beginn der Schulkarriere nur selten feststellbar, bezieht er sich doch (als rein deutsches Konstrukt in fragwürdiger historischer Tradition) nur auf die schulischen Leistungen eines Kindes. Die Schule zieht eine Feststellung des Förderschwerpunktes Lernen nicht in Betracht. Denn sie fordert GE weniger fürs Kind, sondern für mehr Ressource und weniger Verantwortung.
Die Eltern erkennen: Der Förderschwerpunkt GE nutzt der Schule, nicht dem Kind
Im gesamten Verfahren wird den Eltern vermittelt, dass nur der Förderschwerpunkt GE für ihr Kind in Frage komme, weil so eine zusätzliche Ressource von 4,9 Wochenstunden kommt. Diese vermeintlich positive „Ressource“ bedeutet jedoch auch die Etikettierung des Kindes als geistig behindert, gegen die sich Eltern ohne ausreichende Information kaum wehren können. Die Feststellung des Anspruchs im Förderschwerpunkt GE entlastet die allgemeine Schule weitreichend von der Verantwortung, dem Kind die notwendigen schulischen Inhalte vermitteln zu müssen, da die Schulbehörde mit der amtlichen Bestätigung der geistigen Behinderung das Scheitern auf das Kind selbst zurückführt. Dadurch sind die Lernmöglichkeiten des Kindes von vornherein begrenzt, und es bestehen keine Erwartungen oder Anforderungen mehr an seine schulische Entwicklung. Das nutzt also der Grundschule, die Eltern wollen das aber nicht für ihr Kind.
Inklusiv arbeitende Schulen teilen ihre Schüler*innen nicht in „behinderte“ und „nicht behinderte“ Gruppen auf, sondern gestalten einen gemeinsamen Unterricht, der allen gerecht wird und verschiedene Ressourcen sowie die Kompetenz der Eltern einbezieht. Doch wie kann dieses Verständnis an eine Schule vermittelt werden, die noch an traditionellen Integrationskonzepten festhalten?
Die Sonderpädagogik trägt dabei eine große Verantwortung, denn jedes Kind, das fälschlich im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (GE) unterrichtet wird, ist eines zu viel. Die frühe Etikettierung eines Kindes sollte sorgfältig gegen mögliche Diskriminierung und langfristige negative Folgen abgewogen werden, zumal die Bildungskarriere zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorhersehbar ist.
Sonderpädagogische Diagnostik und ihre Wirksamkeit für den Unterricht
Kinder mit Autismus lassen sich nicht einfach einem der acht Förderschwerpunkte zuordnen, um automatisch die passende Förderung zu erhalten, da auch andere Schwerpunkte wie Sprache, emotionale und soziale Entwicklung oder Lernen infrage kommen können. Zudem begründet weder die Summe mehrerer Förderschwerpunkte noch die Annahme, dass der Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (GE) die „beste Förderung“ sei, einen Anspruch auf sonderpädagogische Förderung im Bereich GE.
Die Eltern wehren sich gegen die Feststellung des Förderschwerpunkts GE für ihr Kind. Sie betonen, dass die Förderempfehlungen für ihr Kind mit Autismus-Spektrum-Störung unabhängig vom Förderschwerpunkt oder Bildungsgang gelten und fordern, dass diese schnellstmöglich umgesetzt werden. Sie bestehen darauf, dass die Unterstützung gemäß VOSB durch die Schule für ihr Kind umgehend mit Schulbeginn einsetzt.
Die Sonderpädagogik unterstützt die Schule gegen die Eltern
Die jüngste Forschung bescheinigt der Sonderpädagogik, dass ihre Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (inkl. der förderdiagnostischen Stellungnahmen) eine hohe Beliebigkeit aufweist und diese Form der Statusdiagnostik regional höchst unterschiedlich gehandhabt wird. Gleichzeitig hebt sie die Relevanz des sonderpädagogischen Handelns für die Bildungskarriere des einzelnen Kindes aufgrund der Fokussierung auf die behinderungsbedingten Defizite kritisch hervor.
Auch die Eltern fragen sich, ob es nicht sinnvoller wäre, diejenigen Barrieren gezielt im Einzelfall festzustellen (s. Definition von Behinderung nach WHO, ICF-CY), die nicht beim Kind zu verorten sind, sondern die die Schule in ihrem Umfeld Schule ausräumen kann und muss. Die Forschung rückt zunehmend die lernprozessorientierte, fördernde Verlaufsdiagnostik zur Förderung des Kindes und die damit einhergehende fachdidaktische Kompetenz und Verantwortlichkeit der Lehrkräfte der allgemeinen Schule in den Vordergrund, die mithilfe der unterstützenden Angebote der Sonderpädagogik den Bildungsanspruch des einzelnen Kindes umsetzen können.
Die Schule verweist auf ihre Erfahrung mit der Beschulung von Kindern mit Behinderungen, die sie als Inklusion bezeichnet. Die Eltern bezweifeln jedoch, ob dies wirkliche Inklusion ist, wenn Kinder mit Behinderung zunächst etikettiert und separiert werden und nur eingeschränkt am regulären Unterricht teilnehmen dürfen. Das entspricht eher Integration als echter Inklusion.
Sonderpädagogische Förderung: Quantität statt Qualität?
Die sonderpädagogische Förderung im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung (GE) ist weder fachlich noch didaktisch speziell auf die Bedürfnisse von Kindern im Autismus-Spektrum ausgerichtet und verfügt daher nicht über besondere Expertise in diesem Bereich. Dies führt dazu, dass Förderschullehrkräfte im Bereich GE mit dieser Klientel zunehmend überfordert sind, was sich unter anderem in einer steigenden Zahl von Suspendierungen von Schüler*innen mit Autismus zeigt.
Die Gratwanderung zwischen Förderung und Diskriminierung
Die Sonderpädagogik steht aktuell aufgrund teils willkürlicher und oft diskriminierender Diagnostik in der Kritik, was sogar Argumente für ihre Abschaffung oder Einschränkung liefert. Dennoch hat sie als fachkundige Unterstützung der allgemeinen Schule und speziell für Schüler*innen mit geistiger Behinderung eine wichtige Berechtigung. Problematisch bleibt jedoch, dass unscharfe Diagnosen und systemischer Druck häufig zu vorschnellen Etikettierungen und Diskriminierung führen können.
Die förderdiagnostische Stellungnahme - Der Kampf um die Deutungshoheit
Die förderdiagnostische Stellungnahme soll ein umfassendes Bild der Lernausgangslage und Fördermöglichkeiten des Kindes mit Blick auf Art und Ausprägung der Behinderung sowie deren Auswirkungen geben. Eltern und Sonderpädagogik sind sich einig, dass das Kind eine besondere Form des Autismus zeigt und individuelle Zugangswege benötigt, weshalb eine spezifische Förderung erforderlich ist. Die Stellungnahme enthält hilfreiche Förderempfehlungen für die Schule, wird jedoch von den Eltern kritisiert, da das tatsächliche Lernpotenzial des Kindes aufgrund fehlender Zeit für Beziehungsaufbau und Beobachtung nicht ausreichend erfasst wird. Die Einschätzung bleibt daher oft vage, und die Stellungnehmerin richtet ihre Befunde an den Vorgaben der Schulbehörde aus, ohne aber die geforderten Kriterien zur Feststellung zu erfüllen.
Kriterium I (der IQ-Test): Das Kind arbeitet bei der Testung nicht mit. Die Feststellung eines IQ-Wertes (der für GE unter 70 liegen muss) ist also nicht möglich. Die Stellungnehmerin leitet daraus die Vermutung ab, IQ-Wert liege unter 70. Die Eltern halten dagegen: Kann der Junge es tatsächlich nicht oder zeigt er nur nicht, was er kann?
Kriterium II (die sozial-adaptiven Fähigkeiten): Die Stellungnehmerin wendet eine standardisierte Testung an und kommt nach der unkritischen Auswertung zum Ergebnis, Kriterium II liege auch im Bereich der geistigen Behinderung. Die Eltern halten dagegen. Sie berufen sich auf wissenschaftliche Studien, die davor warnen, dass diese standardisierten Tests für Autisten so nicht anwendbar sind, weil die dort abgefragten Fähigkeiten Teil der spezifischen Behinderung sind und keine Aussage über das kognitive Potenzial eines Menschen zulassen.
Die Stellungnehmerin empfiehlt den Förderschwerpunkt GE und versucht, die Mutter in mehreren Gesprächen subtil und mit fragwürdigen Argumenten davon zu überzeugen, dass dies die beste Förderung für das Kind sei. Die Eltern vermuten jedoch, dass diese Empfehlung im Auftrag der Schule erfolgt, und das Staatliche Schulamt genehmigt die einseitige Stellungnahme trotz ihrer Vermutungen.
Die Eltern fordern: Vorbeugende Maßnahmen statt voreiliger Etikettierung Über die individuelle Förderplanung muss die Grundschule die vorgeschriebene fördernde Lernverlaufsdiagnostik umsetzen sowie ebenso selbstverständlich inklusives Unterrichtsmaterial einsetzen, das auf die Bedürfnisse eines Kindes mit ASS zugeschnitten ist.
- Der Lernprozess wird durch die zuständige Lehrkraft begleitet, dokumentiert und evaluiert, um individuelle Förderung zu ermöglichen, Ziele anzupassen und Maßnahmen vorzubereiten. Die abschließende Beurteilung erfolgt bezogen auf das persönliche Lernvermögen und die individuelle Entwicklung des Kindes, wobei der Fokus auf dem individuell Erreichten liegt; dieser Prozess bildet die verbindliche Grundlage schulischer Unterrichts- und Förderkonzepte und ist ein steter Förderkreislauf.
- Die Schule behauptet, nur die Förderschullehrkraft könne „besonderes“ Lernmaterial bereitstellen, doch eigentlich ist die Förderung aller Kinder Aufgabe der Lehrkraft der allgemeinen Schule, die sich bei Unsicherheiten beraten lassen kann. Aus 30 Jahren Erfahrung im gemeinsamen Unterricht gibt es vielfältige evidenzbasierte Materialien und Ansätze zur Differenzierung, auf die auch diese Grundschule zurückgreifen kann.
- Bei der Wahl des passenden Materials für Kinder im Übergang Kita/Schule mit Blick auf den Schriftspracherwerb und die Grundfähigkeiten im Rechnen (Zahlenreihen, Vorgänger – Nachfolger, Mengen bündeln) muss berücksichtigen, dass das Kind dieses Material annimmt und bearbeitet. Essentiell ist die passende Lernstrategie dahinter und eine Methode, die auf Verlässlichkeit und Vorhersehbarkeit abzielt (TEACCH!), so dass der Schüler lernt es selbstständig zu tun.
- Die Umsetzung eines adaptiven pädagogischen Konzepts im Sinne des individuellen Rechtsanspruchs auf Bildung ist die Grundlage für die Anforderung an Schule, ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag so umzusetzen, dass sich das Kind in seiner Persönlichkeit frei entfalten kann.
- Die erste und die zweite Klasse bilden eine Einheit in der Grundschule, die jedes Kind im eigenen Tempo durchlaufen kann. Die Grundschule hat den Auftrag, jedem Kind grundlegende Fertigkeiten und Fähigkeiten im kulturtechnischen Bereich zu vermitteln (vgl. Empfehlungen der KMK zur Pädagogik in der Grundschule von März 2024).
- Die Schule konzentriert sich auf die Fähigkeiten, die das Kind bereits besitzt, anstatt sich auf sichtbare und vermeintliche Defizite zu fokussieren, ohne jedoch das bestehende Behinderungsbild zu differenzieren. Autismus ist eng verbunden mit einer Entwicklung, die sich beim Kind in verschiedene Altersstufen aufgliedert. Das emotionale Entwicklungsalter liegt oft weit zurück, z.B. auf dem Stand eines frühen Kindergartenkindes. Kognitiv sind diese Kinder aber meist viel weiter. Sie beobachten die Umgebung, sie lernen aus Erfahrung, sie sind imstande Analog- und Transferleistungen zu erbringen und den Lernstoff der Grundschule aufzunehmen.
- Für den Umgang mit Autismus in dieser spezifischen Ausprägung gilt für Lehrkräfte: Wie gestalte ich Übergänge, wie schaffe ich die Lernumgebung fürs Kind, so dass dieses selbständig arbeiten kann? Das Einrichten von Strukturen nach dem TEACCH-Prinzip bedeutet zunächst einen höheren Aufwand für die unterrichtende Lehrkraft, es hilft aber Regeln und Strukturen so zu etablieren, dass das Kind letztlich selbständig Lernfortschritte erreichen kann, und erleichtert damit langfristig nicht nur dem Kind selbst, sondern auch der Lehrkraft die Wissensvermittlung. Die Grundschule selbst ist aufgrund des Paradigmenwechsels der UN-Behindertenrechtskonvention und der Umsetzung durch das hessische Schulrecht in der Pflicht, ihr eigenes pädagogisches Handeln den Vorgaben des Schulrechts und den geltenden Erkenntnissen einer modernen fördernden Pädagogik anzupassen. Ihr Handeln muss immer darauf ausgerichtet sein, dem Kind mit Behinderung die gleichberechtigte Teilhabe und den möglichst ungehinderten Zugang zu Bildung zu sichern.
- ANHANG – Weiterführende Literatur/Hilfsmittel/Unterstützung: Arbeitshilfen Autismus und Schule, Stand Oktober 2024, https://bbz.hamburg.de/arbeitshilfen-autismus/
Autismus: Begabte Sonderlinge, Laurent Mottron in: Spektrum- Psychologie-Hirnforschung, 7.2.2013 https://www.spektrum.de/news/begabte-sonderlinge/1183333
Autismus (Themenheft Inklusion 2, Bezirksregierung Düsseldorf, NRW Oktober 2023), https://www.brd.nrw.de/document/20240123_4_41F_Schuluebergreifend_Inklusion_Themenheft2.pdf
Autismus-Kultur (Monika Müller, Böblingen) https://autismus-kultur.de/autismus-mythen/
Ellas Blog: Das Autismus-Spektrum: Aufklärung – Kurse – Forum, Stand Oktober 2024, https://ellasblog.de/wie-man-wutanfaelle-und-meltdowns-auseinander-haelt/
Britta Hornbach, Praxishandbuch Autismus: Konkrete Strukturierungshilfen zur Förderung von Schülern im Autismus-Spektrum, Hamburg 2017.
Antje Tuckermann / Anne Häußler / Eva Lausmann, Praxis TEACCH: Herausforderung Regelschule – Unterstützungsmöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler mit Autismus-Spektrum-Störungen im lernzielgleichen Unterricht, 2023
Unterstützungsmöglichkeiten in der Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit Autismus-Spektrum-Störungen, http://www.beratung-autismus.de/pdf/F%F6rderliche_Strategien_im_Umgang_mit_Kindern_mit_Autismus2.pdf
White Unicorn: Verein zur Entwicklung eines autistenfreundlichen Umfeldes e.V., Stand Oktober, 2024 https://www.white-unicorn.org/
André Zimpel, Neurodiversität – anders, aber völlig richtig im Kopf, Vorlesung Mai 2023, https://www.uni-hamburg.de/wissen-fuer-alle/vorlesung-fuer-alle/videos/andre-zimpel.html
André Frank Zimpel/Alfred Christoph Röhm, Trisomie 21 und Autismus-Spektrum-Störung. In: KIDS aktuell 46 (2022), S. 59 – 63.