Der Inhalt der Teilhabeassistenz in der Schule richtet sich nach § 53 SGB XII, denn dorthin verweist § 35a SGB VIII. Es handelt sich um eine Leistung als Hilfe zur Teilhabe für Menschen, die am Leben in der Gesellschaft ohne diese Hilfe nicht (oder nur eingeschränkt) teilhaben könnten. § 54 SGB XII zählt die Leistungen der Eingliederungshilfe auf. Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung ...
Weiterlesen: PDF