Individuelle Förderung und Förderplanung durch die Schule

Bildung Individuelle Förderung

Das Recht auf individuelle Förderung

Das Hessische Schulgesetz garantiert jedem Kind/Jugendlichen das Recht auf individuelle Förderung mit Bezug zu seinen eigenen Stärken und Schwächen:

Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Bildung.
(§ 1 HschG)

Die Schule ist so zu gestalten, dass jede Schülerin und jeder Schüler unter Berücksichtigung der individuellen Ausgangslage in der körperlichen, sozialen und emotionalen sowie kognitiven Entwicklung angemessen gefördert wird. Es ist Aufgabe der Schule, drohendem Leistungsversagen und anderen Beeinträchtigungen des Lernens, der Sprache sowie der körperlichen, sozialen und emotionalen Entwicklung mit vorbeugenden Maßnahmen entgegenzuwirken. Schülerinnen und Schüler mit Teilleistungsstörungen haben Anspruch auf individuelle Förderung. Hochbegabte Schülerinnen und Schüler sollen durch Beratung und ergänzende Bildungsangebote in ihrer Entwicklung gefördert werden.
(§ 3 HSchG)

Die individuelle Förderung ist das Mittel, um für jedes Kind den angemessenen Zugang zu Bildung zu schaffen.

„Individuelle Förderung heißt für mich, dass die Lehrer die Unterschiede der Schüler bemerken, nicht versuchen über diese Unterschiede hinwegzusehen, sondern jedem Schüler das zu geben, was er braucht.
Diese Unterrichtsart gibt niemandem das Gefühl, anders oder komisch zu sein und hilft, die schulische Leistung zu verbessern und das Selbstbewusstsein zu stärken.“ (Schülerin 2011, aus: Individuelle Förderung, HKM 2012.)

Das Recht auf individuelle Förderung durchzieht das gesamte Schulrecht in Hessen:

(1) Die Förderung der einzelnen Schülerin und des einzelnen Schülers ist Prinzip der gesamten schulischen Arbeit. Jedes Kind soll mit anderen Kindern zusammen gefördert werden. Die individuelle Förderung ist in den Gesamtzusammenhang schulischer Lernförderung zu stellen.
(2) Die allgemeine Schule ist bei Ausschöpfung ihrer personellen, räumlichen und sächlichen Möglichkeiten so zu gestalten, dass die gemeinsame Erziehung und das gemeinsame Lernen aller Schülerinnen und Schüler in einem möglichst hohen Maß an aktiver Teilhabe verwirklicht und jede Schülerin und jeder Schüler unter Berücksichtigung der individuellen Ausgangslage in der körperlichen, sozialen und emotionalen, sprachlichen sowie kognitiven Entwicklung angemessen gefördert wird. (§ 1 VOSB)

(1) Die allgemeine Schule trifft vorbeugende Maßnahmen, um drohendem Leistungsversagen und anderen Beeinträchtigungen des Lernens, der Sprache sowie der körperlichen, sozialen und emotionalen Entwicklung der Schülerinnen und Schüler entgegenzuwirken und ihre Auswirkungen zu verringern.
(§ 2 VOSB)

Schülerinnen und Schüler haben Anspruch auf individuelle Förderung durch die Schule. Fördermaßnahmen können anlassbezogen beschlossen werden, ihre Grundlage in individuellen Förderplänen haben oder Teil eines schulbezogenen Förderkonzeptes sein.
(§ 5 VOGSV)

Die Quadratur des Kreises?

„Das können wir hier nicht leisten“
„Da sind noch 23 andere Schüler*innen, die auch Aufmerksamkeit brauchen“
„Denken Sie doch mal über die Förderschule nach, die haben kleine Lerngruppen und können indviduell fördern“.

Solche abwehrenden Aussagen müssen sich Eltern regelmäßig anhören, wenn sie einfordern, dass ihr Kind die vorgeschriebene schulische Förderung erhält. Der Rechtsanspruch des einzelnen Kindes prallt auf ein dafür nicht ausgelegtes System, das hohe Leistungsanforderungen stellt und das Erreichen des Klassenziels in den Vordergrund stellt.

Aber Schule nur als Klassenraum mit einer Lehrkraft und 20 Kindern zu begreifen, die sich dann immer gleichzeitig allen widmen muss, geht an den modernen wissenschaftlichen und praktisch erprobten Unterrichtsmodellen eines binnendifferenzierenden Unterrichts vorbei. Das kann eine Lehrkraft allein auch nur dann umsetzen, wenn sie vorne an der Tafel steht und zu den aufmerksamen Schüler*innen spricht, die brav in Reih und Glied vor ihr sitzen. Das ist heute nicht die Realität in Schule.

Die Förderung der einzelnen Schülerin und des einzelnen Schülers ist Prinzip des gesamten Unterrichts und Aufgabe der gesamten schulischen Arbeit. Jedes Kind soll mit anderen Kindern zusammen und auch durch sie gefördert werden. Die individuelle Förderung ist in den Gesamtzusammenhang schulischer Lernförderung zu stellen. (§ 2 VOBGM)

Unterschiede in den Begabungen und Neigungen, im Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten sind als individuelle Entwicklungschance zu sehen. Ihnen ist durch ein differenziertes Lernangebot und einen binnendifferenzierenden Unterricht Rechnung zu tragen. Hierbei gilt es auch, das Selbstwertgefühl, das Selbstvertrauen in die eigene Leistung und die Leistungsfreude der Schülerin oder des Schülers zu stärken.

Nach § 3 Abs. 9 des Hessischen Schulgesetzes ist der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Grundschule auf die bestmögliche Entfaltung der Persönlichkeit der Schülerinnen und Schüler gerichtet und schließt die Sorge um ihr physisches und psychisches Wohl mit ein. (§ 1 VOBGM)

Also muss die Lehrkraft durch Unterrichtskonzepte, die ihr eine andere Art von Unterricht erlauben, doch das einzelne Kind im Blick behalten. Das geht z.B. durch Gruppenarbeitssituationen mit Aufgabenstellungen an einem Thema, bei dem jedes Kind seine Fähigkeiten auf seinem Niveau beitragen kann. Das nennt man „Lernen am gemeinsamen Gegenstand“. Nicht mehr die Lehrkraft vorne an der Tafel ist die Hauptperson, sondern das einzelne Kind, das motiviert ist zu lernen und Wissen auf seine Art zu erwerben. Die Lehrkraft geht dann von Gruppe zu Gruppe in der Funktion als Lernbegleiterin.

Unterricht in inklusiven Schulen beinhaltet deshalb Phasen des selbständigen Lernens und Phasen des kooperativen, gemeinsamen Lernens. In den Phasen des selbständigen Lernens können alle Schüler mithilfe individueller Lernpläne nach ihren Bedürfnissen und in ihrem Tempo lernen. In den Phasen des gemeinsamen Lernens können u.a. die Ressourcen der Mitschüler genutzt werden: Kinder lernen von und mit Kindern.

Zu den Möglichkeiten, wie sich diese Förderung im Unterricht und in der Schule umsetzen lässt, macht die Verordnung auch schon Vorschläge:

Die Gesamtkonferenz soll durch die Entwicklung eines schulischen Förderkonzeptes nach den Grundsätzen des Schulprogramms eine gemeinsame pädagogische Orientierung des Kollegiums sichern sowie die Kontinuität von Unterrichts- und Erziehungsprozessen gewährleisten. Die Lernförderung muss sich an den Curricula des Regelunterrichts orientieren. Sie soll nicht nur Lerndefizite beheben, sondern Lernbereitschaft und Lernfähigkeit insgesamt weiterentwickeln und fördern sowie Begabungs- und Leistungsschwerpunkte unterstützend begleiten und besondere Begabungen fördern.
Förderunterricht ist in der Regel als binnendifferenzierte Maßnahme zu organisieren. Über die allgemeine Lernförderung nach Abs. 1 hinausgehende besondere Fördermaßnahmen sind zeitlich begrenzte Hilfen zur Überwindung von Lerndefiziten, Fördermaßnahmen zur Behebung partieller Lernausfälle oder Sprachdefizite (§ 2 VOBGM)

Zur besseren Förderung des einzelnen Kindes ist die Kooperation und Koordination im multiprofessionellen Team in der Schule wichtig:

Eine enge Zusammenarbeit aller Lehrkräfte, insbesondere im Rahmen der Lehrerkonferenzen, ist erforderlich. Diese Konferenzen dienen der Abstimmung fachübergreifender und erzieherischer Grundsätze, der Koordination der Unterrichts- und Erziehungsarbeit durch schuleigene Arbeitspläne, der Abklärung von Vorgehensweisen bezüglich der Leistungserziehung und -beurteilung sowie der Planung von Fördermaßnahmen. Konferenzen zur Abstimmung fachübergreifender didaktischer Grundsätze sind insbesondere bei Unterrichtsfächern, die aufgrund ihres engen inhaltlichen Zusammenhangs nach § 6 Abs. 2 des Hessischen Schulgesetzes einen Lernbereich bilden können, erforderlich.

Die Zusammenarbeit der Lehrkräfte soll auch auf die persönliche Entwicklung der einzelnen Schülerinnen und Schüler gerichtet sein. (§ 3 VOBGM)

Der individuelle Förderplan

Der individuelle Förderplan dient als wirksames Instrument und Hilfsmittel für die Lehrkräfte. Er gibt in übersichtlicher Form einen Überblick über den Lern- und Förderprozess („Förderplanung“) von einzelnen Schüler*innen mit Unterstützungs- und Förderbedarf.

Schülerinnen und Schüler haben Anspruch auf individuelle Förderung durch die Schule. Fördermaßnahmen können anlassbezogen beschlossen werden, ihre Grundlage in individuellen Förderplänen nach den §§ 6 und 40 oder den Zielen nach § 45 haben oder Teil eines schulbezogenen Förderkonzeptes nach den §§ 37 Abs. 4 und 48 Abs. 4 sein. (§ 5 VOGSV)

Die Lehrkräfte erstellen ihn bei

  • Kindern, die eine Vorklasse besuchen oder an einer besonderen Fördermaßnahme teilnehmen
  • im Fall eines drohenden Leistungsversagens und bei (drohender) Nichtversetzung
  • bei vorliegenden Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen
  • bei Anspruch auf sonderpädagogische Förderung
  • bei gehäuftem Fehlverhalten

Im Rahmen der individuellen Förderplanung sind der Entwicklungsstand, die Lernausgangslage sowie die Stärken und Schwächen der Schülerin oder des Schülers zu bestimmen und im Förderplan zu beschreiben. Ausgehend hiervon sind individuelle Förderziele abzuleiten sowie konkrete Maßnahmen der Schule zu formulieren. Im Förderplan werden Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten für die jeweiligen Maßnahmen festgelegt. Die Schülerin oder der Schüler sowie die Eltern sind aktiv in den Prozess mit einzubeziehen. Der Förderplan ist den Eltern und der Schülerin oder dem Schüler zur Kenntnis zu geben und mit diesen zu besprechen.
(§ 6 Abs. 1 VOGSV)

Der Förderplan wird mindestens einmal im Schulhalbjahr fortgeschrieben.
(§6 Abs. 2 VOGSV)

Bei Kindern mit Behinderungen, bei denen vorbeugende Maßnahmen nötig sind oder ein Anspruch auf sonderpädagogische Förderung besteht, ist die Erstellung des Förderplans noch weiter konkretisiert:

Der individuelle Förderplan nach § 49 Abs. 3 des Schulgesetzes definiert Förderziele, beschreibt die geplanten Maßnahmen und legt Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten sowie Termine zur Prüfung der Förderergebnisse fest.
(§ 5 Abs. 1 VOSB)

Der individuelle Förderplan wird auf der Grundlage der Lernausgangslage mit allen am Unterricht beteiligten Lehrkräften erstellt. Dabei sind unterrichtsbegleitende und diagnostische Verfahren zur Erfassung des Lernstands und der individuellen Lernvoraussetzungen heranzuziehen und ein Abgleich mit Leistungsanforderungen und Unterrichtsangeboten des jeweiligen Bildungsganges unter Berücksichtigung der Lerngruppe und des außerschulischen Lernumfeldes vorzunehmen. Die Vorschläge der Eltern zur Förderung ihres Kindes sind zu prüfen und gegebenenfalls im individuellen Förderplan zu berücksichtigen. Die an der Förderplanung beteiligten Personen benennen für die Federführung in diesem Prozess eine verantwortliche Lehrkraft, sofern nicht die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer die Federführung innehat.
(§ 5 Abs. 2 VOSB)

Der Förderplan wird mindestens halbjährlich in der Klassenkonferenz erörtert und spätestens nach zwei Jahren fortgeschrieben. Dabei werden unter Berücksichtigung der Lerngruppe und der Lernausgangslage der Schülerin oder des Schülers sowie der personellen, räumlichen und sächlichen Voraussetzungen die beabsichtigten Fördermaßnahmen dargestellt. Unterrichts- und Erziehungsziele werden mit der Schülerin oder dem Schüler angemessen erörtert. Die Eltern sind über die Ziele des Förderplans zu informieren und bei der Umsetzung des Förderplans einzubeziehen. Liegt eine individuelle Erziehungsvereinbarung zwischen Eltern und Schule vor, ist diese Bestandteil des Förderplans.
(§ 5 Abs. 3 VOSB)

Maßnahmen außerschulischer Institutionen werden in den Förderplan aufgenommen und gegebenenfalls mit den Förderzielen abgestimmt.
(§ 5 Abs. 4 VOSB)

Individuelle Förderung bzw. Förderplanung ist ein schrittweiser Prozess innerhalb eines Förderkreislaufs, beginnend mit der Analyse der Lernausgangslage beim einzelnen Kind. Daraus ergeben sich die individuellen Förderziele, die die Lehrkraft durch entsprechende Maßnahmen bei der Differenzierung ihres Unterrichtsmaterials in Form und Anforderungen berücksichtigt. Mit einem Unterrichtskonzept, bei dem die Vermittlung des Lernstoffes nicht frontal von der Tafel aus geschieht, sondern die Lernenden als handelnde Akteure eingebunden werden, kann die Lehrkaft die Förderung des einzelnen Kindes umsetzen, indem sie wie oben beschrieben ein Thema durch Aufbereitung in verschiedene Lernniveaus für alle Kinder zugänglich macht. Mit Hilfe von Förderplanung kann sie jedes Kind dort abholen, wo es im Lernen gerade steht (Binnendiferenzierung).

Diesen Lernprozess im Einzelfall begleitet und analysiert die Lehrkraft erneut, um herauszufinden, welches die Zone der nächsten Lernentwicklung ist. Sie unterstützt das Kind mit Hilfe von angepassten Aufgabenstellungen dann darin, diese zu erreichen. Gleichzeitig kann individuelle Förderung dabei unterschiedliche inhaltliche Schwerpunkte setzen, so wie es der Lehrplan oder die Unterrichtsentwicklung erfordert.

Was theoretisch kompliziert klingen mag, ist jedoch die klassische Arbeitsweise und der Arbeitsauftrag für Lehrkräfte heute an Schulen in Hessen. Es ist daher nicht mit Mehrarbeit, sondern vielmehr mit der richtigen Art der Arbeit im Rahmen der schulischen Unterrichts- und Förderkonzepte verbunden.