Die Störungen der neuronalen Entwicklung (vgl. ICD-11) umfassen die Behinderungsformen wie Autismus-Spektrum-Störung, ADHS, LRS etc. Die Autismus-Spektrum-Störung ist fachlich gekennzeichnet durch Besonderheiten in den Bereichen
Insbesondere unvorhersehbare Situationen, soziale Konflikte, hohe Reizdichte sowie unklare Anforderungen führen zu einer erheblichen Überforderung. Diese äußert sich u. a. in erhöhter Anspannung, Rückzug oder inadäquaten Reaktionen, die nicht willentlich gesteuert sind. Ohne geeignete strukturelle und pädagogische Anpassungen ist eine kontinuierliche Teilnahme am Unterricht nicht im erforderlichen Maß möglich.
Maßnahme:
Gezielte Entwicklung konkreter Handlungsstrategien, Training zur Deeskalation sowie Unterstützung beim angemessenen Reagieren in Konfliktsituationen.
Fachliche Begründung:
Aufgrund autismusspezifischer Besonderheiten in der sozialen Wahrnehmung und Impulskontrolle kann der/die Schüler*in soziale Situationen nicht immer situationsangemessen einschätzen. Klare, eingeübte Handlungsstrategien reduzieren Überforderung, beugen Eskalationen vor und ermöglichen eine sichere Teilnahme am schulischen Alltag.
Maßnahme:
Etablierung eines festen Reflexionsrhythmus mit einer verlässlichen Bezugsperson.
Fachliche Begründung:
Reflexionsgespräche sind notwendig, um Belastungen frühzeitig zu erkennen, Stressoren zu benennen und Bewältigungsstrategien gezielt weiterzuentwickeln. Aufgrund eingeschränkter Selbstwahrnehmung von Belastungsgrenzen kann der/die Schüler*in Überforderung nicht immer eigenständig artikulieren.
Maßnahme:
Klärung und Anbindung geeigneter therapeutischer Maßnahmen an den schulischen Kontext.
Fachliche Begründung:
Therapeutische Interventionen (z. B. Autismustherapie) unterstützen den Erwerb von Selbstregulations- und Sozialkompetenzen. Eine Verzahnung mit dem schulischen Alltag erhöht die Nachhaltigkeit der Maßnahmen und trägt zur Stabilisierung des Schulbesuchs bei.
Maßnahme:
Regelmäßige Überprüfung und Anpassung individueller Unterstützungsangebote.
Fachliche Begründung:
Autistische Ausprägungen sind individuell sehr unterschiedlich. Eine kontinuierliche Bedarfsanpassung ist erforderlich, um Über- oder Unterforderung zu vermeiden und schulische Teilhabe sicherzustellen.
Maßnahme:
Die Aufklärung der Klasse trägt zu einem bessere Bewusstsein und zur Sensibilisierung der Mitschüler*innen wesentlich bei. Wenn bereits eine grundlegende Klassenaufklärung erfolgt ist, wird ergänzend ein wiederkehrendes, situationsbezogenes Angebot zur Besprechung von Besonderheiten im Verhalten des/der Schüler*in vorgesehen. Dieses erfolgt altersgerecht, wertschätzend und in Absprache mit dem Kind sowie den Sorgeberechtigten.
Im Fokus stehen dabei insbesondere Verhaltensweisen, die bei Mitschüler*innen Irritationen hervorrufen können, wie zum Beispiel:
Fachliche Begründung:
Autismusspezifische Verhaltensweisen werden von Außenstehenden häufig missverstanden und können zu Fehlinterpretationen oder sozialen Spannungen führen. Eine wiederkehrende, situationsbezogene Sensibilisierung der Lerngruppe trägt dazu bei, Verständnis zu fördern, Missverständnisse abzubauen und ein unterstützendes Klassenklima zu sichern. Dies wirkt präventiv gegen Ausgrenzung und entlastend für die Schülerin im schulischen Alltag.
Maßnahme:
Fachliche Begründung:
Aufgrund eingeschränkter exekutiver Funktionen und erhöhter Stressanfälligkeit ist eine klare Struktur notwendig, um die fachliche Leistung angemessen erbringen zu können. Die Maßnahmen gleichen behinderungsbedingte Nachteile aus, ohne die Leistungsanforderungen abzusenken.
Maßnahme:
Einsatz von Lern- und Wochenplänen, Visualisierungen und klaren Routinen.
Fachliche Begründung:
Der TEACCH-Ansatz ist evidenzbasiert und besonders geeignet für Schüler*innen im Autismus-Spektrum. Vorhersehbarkeit und Struktur reduzieren Stress, fördern Selbstständigkeit und ermöglichen konzentriertes Arbeiten.
Maßnahme:
Prüfung von Fortbildungen zu Autismus-Spektrum-Störungen, Deeskalation und strukturierter Unterrichtsgestaltung.
Fachliche Begründung:
Ein gemeinsames fachliches Verständnis im Kollegium ist notwendig, um konsistente, verlässliche pädagogische Rahmenbedingungen zu schaffen und unbeabsichtigte Belastungen zu vermeiden.
Maßnahme:
Fachliche Begründung:
Die Schülerin zeigt eine deutlich reduzierte Belastbarkeit im schulischen Kontext. Eine temporäre Reduktion der Unterrichtszeit dient der Stabilisierung, dem Erhalt der Schulbindung und der schrittweisen Belastungssteigerung. Rückzugsmöglichkeiten sind notwendig, um akute Überforderung abzubauen und Unterrichtsabbrüche zu vermeiden.
Die individuelle Förderung ergibt sich aus
Der Nachteilsausgleich erfolgt auf Grundlage von
Ziel des Nachteilsausgleichs ist es, behinderungsbedingte Nachteile bei lernzielgleichem Unterricht auszugleichen und eine gleichberechtigte Teilhabe am Unterricht zu ermöglichen. Grundlage für die Gewährung des Nachteilsausgleichs ist das Vorliegen einer Behinderung, welche durch ein fachärztliches Zeugnis (Diagnostik/Befundbericht) bestätigt wird.
Die genannten Maßnahmen stellen keine Bevorzugung, sondern einen rechtlich vorgesehenen Nachteilsausgleich dar. Sie sind aus fachlicher Sicht erforderlich, um der Schülerin eine gleichberechtigte Teilhabe am Unterricht sowie die Erbringung ihrer tatsächlichen Leistungen zu ermöglichen.