Inklusion umsetzen!

Inklusion Diskriminierung UN-BRK

Gemeinsame Erklärung der Eltern: Inklusion umsetzen!

Immer wieder taucht in Presse und Öffentlichkeit die Forderung auf, Inklusion (das Recht aller, auch der Menschen mit Behinderungen auf gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe) wegen angeblich vielfältiger Probleme von entscheidender Stelle zu verzögern oder gar zu stoppen.

Doch Inklusion ist geltendes Menschenrecht, das man nicht einfach „aussetzen“ oder verzögern darf. Nicht die Frage, ob, sondern wie es umgesetzt wird und wie die Umsetzung verbessert werden muss, ist wesentlich. Denn es gibt kein Wahlrecht, ob man es umsetzt oder nicht. Es ist für das deutsche Rechts- und Bildungssystem in unserer demokratischen Gesellschaft insgesamt beschämend, wie mit den Grundrechten und Interessen von Menschen mit Behinderungen, Beeinträchtigungen und besonderen Bedürfnissen umgegangen wird.

Jeder Mensch, der aktiv an der Umsetzung der Inklusion mitwirkt, muss sich in die Rolle der Person versetzen können, deren Rechtsanspruch ausgesetzt werden soll. Sollten nicht alle Bestrebungen dahingehen, endlich geltendes Recht menschenwürdig für alle Mitglieder dieser Gesellschaft anzuwenden, anstatt nur zu kritisieren und zu jammern?

Schon seit Anfang der 90er Jahre entwickelte sich unsere Gesetzgebung für Menschen mit Behinderungen, aber auch für Kinder und Jugendliche, hin zu einem Recht der Selbstbestimmung und des Respekts vor den Notwendigkeiten und Bedürfnissen der Betroffenen, anstatt sie weiterhin als Objekte der Fürsorge zu betrachten.

Die derzeitig laut vorgebrachten Interessen und Belange der Berufsverbände der Lehrerschaft können in der heutigen Situation oftmals nachvollzogen werden. Wir verstehen, dass sich viele Lehrkräfte durch stetig neue Aufgaben und fehlendes oder ungenügend ausgebildetes Personal überlastet fühlen. Doch diese Probleme wurden nicht durch die UN-BRK und Inklusion verursacht. Sie sind nicht auf das Thema Inklusion zurückzuführen. Und doch werden die Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen, die gemeinsam mit den anderen in die allgemeine Schule gehen, unaufhörlich und nahezu ausschließlich als Kostenverursacher, Störenfriede und Zumutung durch die öffentlichen Medien angeprangert.

Wer später in einer demokratischen und pluralistischen Gesellschaft leben will, muss schon in der Schule lernen können, mit Verschiedenheit umzugehen und den Einzelnen als vollwertiges und gleichberechtigtes Mitglied der Gemeinschaft und Gesellschaft zu akzeptieren. Das gilt für alle Menschen, alle Kinder, ob mit oder ohne Behinderungen. Es wäre endlich an der Zeit, das Schulsystem den heutigen Anforderungen von Vielfalt und Verschiedenheit in der heutigen Gesellschaft anzupassen. In der Wirtschaft ist ausreichend Kapital dafür vorhanden. Der politische Wille für diese zutiefst demokratische Entscheidung fehlt aber bis jetzt. Wir fordern eine Neuausrichtung und Neustrukturierung der Inklusion in unserem Land und unserer Gesellschaft.

Inklusion ist keine Sache der Freiwilligkeit: Der UN-Fachausschuss erinnert in seinem Kommentar zu Artikel 24 UN-BRK daran, „dass Artikel 4 Absatz 5 von Bundesstaaten verlangt, dass Artikel 24 ohne Einschränkung oder Ausnahmen für alle Teile des Vertragsstaats umgesetzt wird."

Doch dazu fehlen uns bisher die konstruktiven Vorschläge all derjenigen, die Inklusion zur Zeit derart heftig kritisieren.

Wir brauchen eine gute personelle Ausstattung der Schulen. Die Schulen in Hessen, die schon viele Jahre das gemeinsame Lernen in guter Qualität auch für unsere Kinder mit Behinderung anbieten, brauchen dafür erfahrungsgemäß zwar keine durchgängige, aber eine umfassende Doppelbesetzung. Entscheidend ist, dass die Lehrkräfte und andere pädagogische Helfer im Team zusammenarbeiten.

Inklusion von Kindern mit Behinderungen ist gemeinsame Aufgabe aller Verantwortlichen im Schulbetrieb der allgemeinen Schule. Sie darf nicht nur Angelegenheit der Sonderpädagogik sein. Darauf muss auch die Aus- und Fortbildung aller Lehrkräfte ausgerichtet werden.

In der inklusiven Schule haben die Lehrkräfte das einzelne Kind im Blick und führen einen sorgfältig differenzierten Unterricht durch. Dazu gehört im Sinne aller Schülerinnen und Schüler (nicht nur für die Kinder mit sprachlicher, geistiger, Lern- oder Hörbehinderung oder anderer Muttersprache) ein durchgängig sprachsensibler Unterricht.

Inklusive Schulen sehen die Entwicklung des einzelnen Kindes. Sie fragen nicht nur, worin ein Kind gefördert werden muss. Sie fragen auch, was es schon gelernt hat.

Inklusive Schulen teilen ihre Schüler nicht in „Schubladen“ auf und halten für „behinderte“ und „nicht behinderte“ Schüler keine inhaltlich unterschiedlichen Unterrichtsprogramme bereit. Stattdessen gestalten die Lehrkräfte einen gemeinsamen Unterricht, der allen Schülern gerecht wird. Sie arbeiten zusammen mit Schulbegleitern/Schulassistenten, externen Experten und nutzen die Kompetenz der Eltern.

Gute Schul- und Unterrichtskonzepte, die Heterogenität und Vielfalt im Blick haben, müssen endlich auch in der Praxis Anwendung finden. Denn Unterricht in inklusiven Schulen beinhaltet Phasen des selbständigen Lernens und Phasen des kooperativen, gemeinsamen Lernens. In den Phasen des selbständigen Lernens können alle Schüler mithilfe individueller Lernpläne nach ihren Bedürfnissen und in ihrem Tempo lernen. In den Phasen des gemeinsamen Lernens können die Ressourcen der Mitschüler genutzt werden: Kinder lernen von und mit Kindern.

Inklusive Schulen unterrichten flexibel, je nach den Bedürfnissen ihrer Schüler. Sie fördern (Klein)Gruppenarbeit in heterogenen oder jahrgangsübergreifenden Schülergruppen im Klassenverband. Sie brauchen dafür sowohl große Klassenräume als auch Differenzierungsräume. Sie haben die Freiheit, unterschiedlich große Klassen zu bilden, damit auch Schüler inklusiv lernen können, die in großen Gruppensituationen überfordert sind.

Inklusive Schulen unterrichten nicht Fächer, sondern Kinder. Sie organisieren das Lernen unterschiedlicher fachlicher Kompetenzen entlang der Lebenswelt ihrer Kinder. Das fördert den Lernerfolg aller Schüler, auch derer ohne Behinderung.

Hessen, Februar 2018

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